Sterbegeldversicherung als Alternative zur Risikolebensversicherung oder zum Sparbuch?
Der Volksmund sagt: „Nichts ist umsonst. Selbst der Tod kostet das Leben“. Was die Bestattung betrifft, ist der Tod auch in anderer Hinsicht keineswegs umsonst: „Die Kosten dafür nimmt man von den Lebenden, und das nicht zu knapp“.
Bei einer würdigen Erdbestattung mit anschließender Trauerfeier liegen diese Kosten bei etwa 7.000 Euro. Für eine Feuerbestattung betragen sie immerhin 4.000 Euro.
Hat der Verstorbene nicht für diesen Fall vorgesorgt und hinterlässt kein Vermögen aus dem die Bestattungskosten bezahlt werden können, müssen die Hinterbliebenen dafür aufkommen.
Damit über den Verlust des Angehörigen hinaus nicht noch finanzielles Chaos droht, sollte man eine Sterbegeld- oder Risikolebensversicherung abschließen oder zumindest Rücklagen bilden.
Eine Sterbegeldversicherung zahlt die bei Vertragsbeginn vereinbarte Summe aus, wenn die versicherte Person verstirbt. Die Versicherungsleistung darf ausschließlich zur Deckung der Bestattungskosten dienen. Dadurch gehört das Guthaben in einer Sterbegeldversicherung zum sogenannten Schonvermögen. Muss die versicherte Person Sozialleistungen wie Pflegegeld oder Hartz IV beantragen, wird das Geld aus der Sterbegeldversicherung im Rahmen des Freibetrages nicht angerechnet. Der Versicherungsschutz durch die Sterbegeldversicherung läuft ein Leben lang. Tarife ohne Gesundheitsprüfung beinhalten meist eine Wartezeit von drei oder fünf Jahren, in dem kein Versicherungsschutz besteht. Tarife mit Gesundheitsfragen bieten ab sofort Versicherungsschutz und sind auf Grund der Risikosondierung etwas günstiger.
Auch die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Eine Todesfallversicherung kann meist aber nur bis zum 75. Lebensjahr vereinbart werden. Die Risikolebensversicherung ist deutlich günstiger als eine Sterbegeldversicherung, jedoch müssen intensive Gesundheitsfragen beantwortet werden. Menschen mit Vorerkrankungen können dann meist nur einen Vertrag mit Einschränkungen im Versicherungsschutz oder mit Zuschlägen abschließen. In manchen Fällen lehnt der Versicherer den Kunden auch ganz ab, sodass kein Vertrag zustande kommt.
„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“ Eine weitere Alternative zur Deckung der Bestattungskosten bietet das ansparen von Vermögen auf einem Tagesgeldkonto oder in einem Fondssparplan. Zu bedenken ist dabei aber: Verstirbt die versicherte Person, bevor das benötigte Kapital angespart ist, müssen die Kosten anderweitig erbracht werden.
Welche Absicherung oder Kombination die richtige ist, hängt maßgeblich vom Gesundheitszustand und Beruf, dem Zeitpunkt des Abschlusses und von den Vermögensverhältnissen der zu versichernden Person ab. Sorgen Sie vor, damit die Bestattungskosten die Hinterbliebenen nicht in Schwierigkeiten bringen und Ihnen eine würdevolle Bestattung gewährleistet werden kann.