Kennen Sie die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit? Nein? Folgend habe ich versucht, diese Begrifflichkeiten möglichst einfach zu erklären.
Arbeitsunfähig (AU) ist derjenige, der von seinem Hausarzt befristet krankgeschrieben ist. Der „gelbe Schein“ wird dem Arbeitgeber eingereicht. In den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter das Gehalt, danach zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Das Krankengeld ist meist deutlich geringer als das bisherige Nettoeinkommen. Wie sich Ihr Krankengeldanspruch darstellt können Sie im Artikel Krankentagegeldversicherung berechnen.
Der Begriff erwerbsgemindert (EU) kommt aus dem Sozialgesetzbuch. Es ist zu unterscheiden, ob jemand voll oder nur teilweise Erwerbsgemindert ist. Wer zwischen 3 und 6 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann ist teilweise Erwerbsgemindert, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nach Einstufung eine Erwerbsminderungsrente aus.
Bei der Erwerbsunfähigkeit handelt es sich in der Regel um einen Begriff aus der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Der Begriff ist an der vollen Erwerbsminderung angelehnt. Erwerbsunfähig ist derjenige, der voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Klauseln können auch anders aussehen, deshalb kann die Aussage nicht pauschalisiert werden.
Berufsunfähigkeit (BU) liegt – vereinfacht formuliert – vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus infolge von Krankheit (…) seinen zuletzt ausgeübten Beruf über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht mehr ausüben kann. Näheres im Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch wen die Definitionen ziemlich unterschiedlich sind, haben die vier Begrifflichkeiten eines gemeinsam. Trifft eine auf sich selbst zu hat man ein gesundheitliches und finanzielles Problem. Versicherungen können nicht die Gesundheit wiederherstellen. Die Einkommensverluste sind aber immer über Existenzabsicherungen versicherbar.
Gerne erstellen wir Ihnen Ihr persönliches Profil, welche Ansprüche Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und wir hoch Ihr Absicherungsbedarf ist.
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